Garantie-Erweiterung
As-STORES Garantie-Erweiterung auf 3 Jahre in der Übersicht
- Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall
- Auf insgesamt drei Jahre erweiterte Garantiezeit für Ihren Artikel
- Diese Erweiterung kann nur beim Kauf eines neuen Produktes aus unserem AsVIVA Shop und nur für den privaten Gebrauch erworben werden
- Ein Anruf oder Meldung unter https://www.asviva.de/service/support genügt um die reibungslose Schadenregulierung anzustoßen
- Wählen Sie bei Ihrer Bestellung die Garantie-Erweiterung einfach direkt am Artikel aus, bevor Sie ihn in den Warenkorb legen
- Anschließend kaufen Sie den Artikel zusammen mit der Garantie-Erweiterung.
- Schon ist Ihr Fitnessgerät über die gesetzliche Gewährleistung hinaus abgesichert.
Alle Details zur As-STORES Garantie-Erweiterung auf 3 Jahre
Über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus bieten wir allen Verbrauchern für ausgewählte Artikel die zusätzliche kostenpflichtige Option einer Garantie-Erweiterung auf insgesamt 3 Jahre ab Gefahrübergang für alle während dieses Zeitraums auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, unter Berücksichtigung nachstehender Bedingungen an.
a) Von der Garantie-Erweiterung ausgenommen sind
Akkus, Schäden die auf Grund falscher Montage oder Nutzung entstanden sind so wie insbesondere folgende Verschleißteile: Zugseile, Kugellager, Laufgurte, Antriebsriemen, Laufbretter, Laufrollen, Federn, Bremsbeläge sowie - Service-Ersatzteile
b) Wir übernehmen weiter keine Garantie-Erweiterung für
- Produktmängel, die auf Fehlbedienung oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, unsachgemäße Benutzung, Überlastung oder mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind,
- Schäden und Mängel am Produkt bei Verwendung von Fremdteilen, die keine Originalteile des Herstellers sind,
- Produkte, an denen eigenmächtig Reparaturversuche unternommen wurden,
- Produkte bei denen geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit auftreten, die unerheblich für die Wert- und Gebrauchstauglichkeit des Produktes sind.
c) Für alle in der Garantiepflicht anerkannten Mängel erfolgt die Behebung in der Weise, dass das mangelhafte Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich repariert oder durch ein technisch einwandfreies Produkt ersetzt wird. Die ersetzten Teile oder Produkte gehen in das Eigentum der As-STORES GmbH, Kohnacker 9a, 41542 Dormagen, über.
d) Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Die Rücksendung der Produkte muss mit uns abgestimmt werden. Wir werden entweder eine Rückholung veranlassen oder ein Ticket zusenden (nur in Deutschland). Im Einzelfall kann auch eine Zusendung durch den Käufer endschieden werden. Als Nachweis für die Garantie ist der Rücksendung die Originalrechnung oder eine Rechnungskopie beizufügen. Unfreie Rücksendungen werden innerhalb der Garantiezeit ohne Absprache nicht angenommen.
e) Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie-Erweiterung nicht begründet.
f) Sollte während der Garantiezeit eine Reparatur am Produkt erfolgen, wird die Garantiezeit weder verlängert noch neu in Gang gesetzt, sondern läuft nach dem vereinbarten Zeitraum von 3 Jahren ab.
g) Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Erstkäufer zu und erlischt bei Weiterverkauf des Produktes durch den Erstkunden. Die Garantie bzw. die Garantie-Erweiterung ist nicht übertragbar. Die gesetzliche Gewährleistung und die Ausübung des Widerrufsrechts für Verbraucher werden durch die As-STORES Garantieerweiterung in keiner Weise eingeschränkt.